FAQ Kurse

1-Wozu benötigt man einen Bootsführerschein ?

Ähnlich wie im Straßenverkehr oder in der Luftfahrt, ist auch der Verkehr auf Küsten- und Binnengewässern durch verschiedene nationale und internationale Regelungen und Verordnungen geregelt. Diese Regelungen muss jeder Skipper kennen, um ein Sportboot auf diesen Gewässern sicher führen zu können. Zusätzlich sind, je nach Fahrtgebiet, Kenntnisse in Navigation, Wetterkunde, Schiffstechnik und Seemannschaft erforderlich. Um eine Mindestqualifikation jedes Verkehrsteilnehmers zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit den Wassersportverbänden, ein System aus amtlich vorgeschriebenen und amtlich empfohlenen Sportbootführerscheinen geschaffen.

2- Welche Bootsscheine gibt es in Deutschland ?

Man unterscheidet grundlegend nach folgenden Kriterien:

- Amtliche oder nichtamtliche Führerscheine
- Motorboot oder Segelboot (Segelscheine u. Motorbootführerscheine) 
- Binnen - oder Seegewässer (Küste und Hochsee)

Es gibt folgende amtliche Führerscheine und Zeugnisse, diese werden von einer amtlichen Prüfungskommission geprüft:

Im Seebereich
- Sportbootführerschein Seeschiffahrtsstraßen (SBF See, für Boote mit Motor, vorgeschrieben bis 3 sm Küstenabstand, amtlich vorgeschrieben über 15 PS Motorleistung)
- Sportküstenschifferschein (SKS, für Boote unter Segel und / oder Motor, weltweit bis 12 sm Küstenabstand, amtlich empfohlen)
- Sportseeschifferschein (SSS,für Boote unter Segel und / oder Motor, weltweit bis 30 sm Küstenabstand, amtlich empfohlen)
- Sporthochseeschifferschein (SHSS, für Boote unter Segel und / oder Motor, unbegrenzter Geltungsbereich, amtlich empfohlen)
- Sprechfunkzeugnis Short Range Certificate (SRC, amtlich vorgeschrieben wenn eine UKW- Sprechfunkanlage an Bord ist und das Boot als Seefunkstelle zugelassen ist)
- Sprechfunkzeugnis Long Range Certificate (LRC, amtlich vorgeschrieben wenn eine KW, GW oder SAT- Funkanlage an Bord ist und das Boot als Seefunkstelle zugelassen ist)

Im Binnenbereich
- Sportbootführerschein Binnenschiffahrtsstraßen Antriebsmaschine (SBF Binnen Motor, für Boote mit Motor, auf Bundesgewässern über 15 PS amtlich vorgeschrieben, auf einigen Landesgewässern ab 5 PS vorgeschrieben)
- Sportbootführerschein Binnenschiffahrtsstraßen Segeln (SBF Binnen Segel, für Segelboote auf Bundesgewässern und Landesgewässern freiwillig, auf einigen Landesgewässern, z.B. in Berlin verbindlich vorgeschrieben)
- Funkzeugnis UBI- amtlich vorgeschrieben wenn eine UKW- Anlage an Bord ist und das Boot als Schiffsfunkstelle zugelassen ist.

Es gibt folgende vom VDS (Verband Deutscher Sportbootschulen) ausgestellte nichtamtliche modular aufgebaute Führerscheine:

Für Binnen- und Seebereich
- Segelgrundschein (Einsteigerschein ab 12 Jahre für Jollen)
- Segelschein Jolle, Kielboot (Fortgeschrittenenschein ab 12 Jahre für Jollen und kleine Kielboote)
- Segelschein Yacht (Fortgeschrittenenschein ab 14 Jahre für größere Yachten)

Diese nichtamtlichen Führerscheine werden direkt an unserer Bootsschule geprüft und ausgestellt.

3- Welche Bootsführerscheine benötigt man auf Binnen- u. Küstengewässern ?

Das hängt davon ab, auf welchen Gewässern man fahren möchte und ob man ein Sportboot privat oder gewerblich betreibt. Amtlich vorgeschrieben sind für den privaten Einsatz, über einer Motorleistung von 15 PS, der Sportbootführerschein für Binnenschiffahrtsstraßen Motor (SBF Binnen) b.z.w. für Küstengewässer der Sportbootführerschein Seeschiffahrtsstraßen (SBF See). Zusätzlich muss der Schiffsführer ein Sprechfunkzeugnis für Seefunk (SRC) b.z.w. Binnenfunk (UBI) besitzen, wenn eine Funkanlage an Bord ist und eine entsprechende Ship Station Licence (Frequenzzuteilungsurkunde) ausgestellt wurde. Der Einstieg für den Küstensegler beginnt mit dem amtlichen Sportküstenschifferschein (SKS). Dieser wird oft von Vercharterern und Versicherungen als Mindest- Qualifikationsnachweis für Skipper verlangt, der Erwerb ist aber freiwillig.

Wer gewerblich ein Sportboot führt, muss im Küstenbereich bis 12 sm Inhaber des Sportküstenschifferscheins (SKS), darüber hinaus bis 30 sm des Sportseeschifferscheins (SSS) und außerhalb dieses Bereiches Inhaber des Sporthochseeschifferscheins (SHSS), sowie eines Sprechfunkzeugnisses für die Bordfunkanlage sein.

4- Ab welchem Alter kann man einen Bootsführerschein erwerben?

SBF Binnen Motor, SBF See, SKS, SSS sowie die Sprechfunkzeugnisse SRC und UBI können ab einen Alter von 16 Jahren erworben werden.

Der Segelteil des SBF Binnen ab 14 Jahre, der Segelgrundschein ab 12 Jahre, der SHSS ab 18 Jahre.

5- Welche Altersgrenze gilt für Motoren unter 15 PS ?

Die Altersgrenze ist je nach Fahrtgebiet unterschiedlich geregelt:


- Im Küstenbereich gilt ein Mindestalter von 16 Jahren bei einer Motorleistung von mehr als 3,68 KW/5 PS. Kinder und Jugendliche dürfen Boote bis 5 PS unter Aufsicht führen.
- Auf Binnenschiffahrtsstraßen muss der Skipper unabhängig von der Motorleistung mindestens 16 Jahre alt sein.
- Auf freien b.z.w. privaten Gewässern, z.B. Seen, muss man den Bootsbesitzer fragen, wen er für geeignet hält. In der Rechtsprechung gilt ein Alter vor 12 Jahre als geeignet.
- Im Ausland muss man sich entsprechend informieren. In Kroatien z.B. ist das Fahren mit jedem Motor führerscheinpflichtig.

Versicherungen versichern Schäden im Binnenbereich ab 12 Jahren und im Seebereich ab 14 Jahren. Bei Beibooten von Yachten gilt diese Regelungen nur, wenn das Beiboot extra versichert ist.

6- Wie lange und in welchen Staaten sind deutsche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse gültig ?

Sportbootführerscheine und Sprechfunkzeugnisse in der Sportschifffahrt sind lebenslang und weltweit in nahezu allen Staaten gültig. Ein Sportbootführerschein wird allerdings ungültig, wenn die Voraussetzungen, z. B. die Sehfähigkeit, nicht mehr gegeben sind. Eine regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen gibt es nicht.

7- Gibt es eine Führerscheinpflicht für Segelboote ?

Für Segelboote gibt es keine generelle Führerscheinpflicht. Soweit die Motorleistung über 15 PS liegt, benötigt man den SBF See b.z.w. den SBF Binnen. Ohne Maschine darf eine Segelyacht oder ein Segelboot führerscheinfrei geführt werden. Eine Besonderheit gibt es im Binnenbereich. Auf Berliner Gewässern sowie den Landesgewässern einiger Bundesländer besteht eine Segelscheinpflicht für Segelboote b.z.w. Surfer. Weitere Informationen dazu geben die Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen oder die Wasserschutzpolizei.

Neben der Führerscheinpflicht gibt es auf See allerdings die sogenannte seemännische Sorgfaltspflicht. Unter anderem beinhaltet diese die Pflicht, sich auf das Führen eines Bootes entsprechend dem Fahrtgebiet, der Größe und Eigenschaften des Bootes, sowie der Zusammensetzung der Crew angemessen vorzubereiten. Zusammengefasst bedeutet das: so lange nichts passiert, ist der amtlich vorgeschriebene Bootsführerschein SBF See ausreichend. Kommt es aber beim Betrieb einer Yacht zu Personen-, Sach-, oder Umweltschäden wird dem Schiffsführer unter Umständen eine Unterqualifikation (z.B. mit dem SBF See eine größere Segelyacht außerhalb der Küstengewässer skippern) als mangelnde Sorgfaltspflicht zum Vorwurf gemacht - mit möglichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen.

8- Ist zur Prüfungsvorbereitung die Teilnahme am Führerscheinkurs einer Sportbootschule vorgeschrieben ?

Nein, anders als im Straßenverkehr ist die Teilnahme an einem Kurs bei einer Sportbootschule nicht vorgeschrieben. Die Erfahrung zeigt aber, dass Bewerber, die sich im Selbststudium vorbereiten in den meisten Fällen nur unzureichend vorbereitet sind. Außerdem muss eine praktische Ausbildung und Prüfung auf einem dafür zugelassenen Segel- oder Motorboot b.z.w. einer Yacht durchgeführt werden, was letztlich nur von Wassersportschulen angeboten wird.

Professionelle Sportbootsschulen kennen die Anforderungen der praktischen und theoretischen Prüfungen und können die Bewerber theoretisch und praktisch optimal vorbereiten. Nebenbei organisieren diese zusammen mit der Prüfungskommission auch die Anmeldung und Abnahme der Prüfung, sowie die Ausstellung der Führerscheine.

9- Ist es möglich, eine Prüfung direkt im Anschluss an einen Kurs abzulegen ?

Prinzipiell ja, das sollte man aber nur dann in Erwägung ziehen, wenn man schon umfassende praktische und theoretische Vorkenntnisse vor Kursbesuch erworben hat. Wir empfehlen daher zwischen Kurs und Prüfung genügend Lernzeit einzuplanen und z.B. den Binnenführerschein frühestens eine Woche nach dem Küstenführerschein prüfen zu lassen. Wenn man den Sportbootführerschein Seeschiffahrtstraßen als ersten Prüfungsteil schon in der Tasche hat, entfällt in diesem Fall außerdem die komplette praktische Prüfung sowie ein Teil der Theorieprüfung für den Sportbootführerschein Binnenschiffahrtstraßen. Da bei uns während der Saison mindestens ein mal im Monat eine Prüfung stattfindet kann man seine Prüfungsteile ohne Zeitdruck auf mehrere Termine verteilen.

10- An welchem Funkgerät wird die Funkprüfung für das SRC abgenommen ?

Alle Prüfungsausschüsse sind mit den Sprechfunkanlagen ICOM M-503 + DS-100 oder ICOM M-323/324/330 ausgestattet. Diese Anlagen werden von den Prüfungsausschüssen zu den Prüfungen zum Funkbetriebszeugnis SRC und dem Sprechfunkzeugnis UBI mitgebracht. Unserer Schule stehen für die praktische Ausbildung Anlagen diesen Typs zur Verfügung. Zusätzlich arbeiten wir mit einer Simulationssoftware.

11- Mein Sportbootführerschein ist mir abhanden gekommen. Was muss ich tun, um eine Ersatzausfertigung zu bekommen ?

Die Prüfungsausschüsse des DSV senden nach bestandener Prüfung die Daten an eine zentrale Verwaltungsstelle. Dort werden diese archiviert. Um eine Neuaustellung zu beantragen, kann man sich direkt an den Deutschen Seglerverband (DSV) wenden. Telefon: 040 63200983; Fax: 040 63200913; Mail: zvst@dsv.org

12- Ich bin in Besitz eines DDR - Führerscheins. Kann ich diesen weiterverwenden ?

Die in der DDR ausgestellten Bootsscheine sind in Deutschland noch gültig, im Ausland könnte es allerdings Probleme geben. Wir empfehlen daher den entsprechenden Schein schnellst möglich umschreiben zu lassen. Das dafür notwendige Formular finden Sie auf unserer Downloadseite. Es enthält alle Informationen zur Vorgehensweise und zu den Kosten der Umschreibung.

13- Welche Unterschiede bestehen zwischen Präsenzkurs, Webinar und Onlinekurs?

Unsere Yachtschule bietet die Theorieausbildung in den Kursvarianten Präsenzkurs, Webinar (Webseminar) und Onlinekurs an. Alle Varianten werden im Kurspaket inklusive Theorie, Ausbildungsunterlagen, Praxis und Prüfung angeboten.

Präsenzkurs: Klassischer Unterricht mit Dozent im Schulungsraum. Vorteil ist der direkte persönliche Dialog zwischen Teilnehmern und Kursleiter, Fragen und Probleme können unmittelbar geklärt werden. Keine technischen Voraussetzungen notwendig.

Webinar: Auch als Webseminar oder Onlineseminar bezeichnet. Unterricht mit Dozent in einem "digitalen Seminarraum". Vorteil ist der direkte Kontakt zum Dozent und die Möglichkeit den Kursablauf nahezu gleich zum Präsenzkurs zu gestalten, Nachteil ist die räumliche Trennung und der eingeschränktere Dialog. Es ist ein Computer mit Onlineverbindung und Chrome oder Firefox als Browser notwendig. Von Vorteil sind Lautsprecher und Mikrofon (als Alternative geht auch ein Festnetztelefon) sowie eine Kamera. Unsere Yachtschule betreibt einen eigenen Webinar- Server in Deutschland so das mit hohem Sicherheitsstandard und starker Performance in Echtzeit unterrichtet werden kann.

Onlinekurs: Unterricht ohne Dozent, die Theorie wird mit Hilfe einer Online- Präsentation ohne Dozentenhilfe selbst erarbeitet. Vorteil: Beliebige Unterrichtszeiten innerhalb der Laufzeit von ca. 16 Wochen. Nachteil: keine Unterstützung durch einen Dozenten, daher zeitaufwändiger. Es ist ein Computer mit Onlineverbindung, einem Browser nach Wahl sowie einem Lautsprecher notwendig.