AGB Törns & Kurse

Geltungsbereich: Als Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des BGB. Der Richter wertet im Einzelfall.

1. Diese Vereinbarung gilt für Törns und Kurse die von Jachtsport Schwab (JS) organisiert und durchgeführt werden. Mit der Buchung eines Kurses oder Törns bei JS erkennt der Kunde diese AGB an.

2. Der Schiffsführer trägt die seemännische Verantwortung für Schiff und Besatzung. Er versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um eine Jacht unter Segeln und Motor sicher zu führen. Er weist die Mitsegler in die Bedienung der Jacht ein und führt eine Sicherheitsbelehrung durch. Die Fahrtrouten der Seetörns werden von JS eigenverantwortlich geplant und festgelegt. Aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse z.B. Wetterverschlechterung, technische Probleme, Reparaturen, militärischer Übungen, kann der Schiffsführer von den geplanten Fahrtrouten abweichen oder auch Hafentage einlegen. Ein Hafen- Aufenthalt von bis zu 72 Stunden ist dem Mitsegler in diesem Zusammenhang zumutbar. Prüfungskandidaten werden sorgfältig ausgebildet und nach den Führerscheinvorschriften des Deutschen Seglerverbandes auf die Prüfungen vorbereitet.

3. Jeder Mitsegler muss schwimmen können, geistig und körperlich gesund sein und somit in der Lage sein an einem Segeltörn teilzunehmen. Er hat die bezüglich der Sicherheit von Schiff und Besatzung gegebenen Anweisungen des Schiffsführers zu befolgen und ihn oder den jeweiligen Wachführer in unklaren Situationen zu informieren. Soweit für die Gewährleistung der Sicherheit für Schiff und Besatzung erforderlich, ist er angehalten, bei der Beseitigung von Störungen und Schäden an Bord mitzuwirken. Alle anfallenden Arbeiten während des Törns werden gemeinsam, im Rahmen der Fähigkeiten jedes Mitseglers, ausgeführt. Die Mitsegler tragen alle an Bord anfallenden Nebenkosten zu gleichen Teilen (Bordkasse).

6. Die Jachten sind Haftpflicht- und Vollkaskoversichert. Reisegepäck und Wertsachen sind nicht versichert. Da sich auf einer Reise nicht alle Risiken ausschließen lassen, empfiehlt JS den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Unfallversicherung.

7. Kursteilnehmer werden intensiv, entsprechend den Prüfungsordnungen des Deutschen Seglerverbandes, auf die Führerscheinprüfungen vorbereitet. Anmeldung, Organisation und Rücktritt von Prüfungen sind nicht vertraglicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages. JS übernimmt keine Haftung für die Folgen von Nichtantritt, Abbruch oder Nichtbestehen einer Prüfung. Der Kursteilnehmer ist in jedem Fall verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfassung der Prüfungs- Anmeldungen bzw. Rücktritte sowie die Richtigkeit aller Termine selbst zu kontrollieren und sich bei Unstimmigkeiten bitte umgehend mit der Prüfungskommission oder unserer Ausbildungsstätte in Verbindung zu setzen.

8. Anmeldungen für Törns und Kurse bedürfen der schriftlichen Form. Mit der schriftlichen Anmeldung für einen Törn oder Kurs, die per Formular oder über das Buchungssystem auf unserer Homepage erfolgen kann, wird JS vom Kunde ein Vertrag angeboten. JS sendet bei Annahme des Vertragsangebotes, als Bestätigung, eine Rechnung/ Buchungsbestätigung sowie bei Törns den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein zu. Nach Eingang dieser Unterlagen ist eine Anzahlung von 25% der Rechnungssumme auf das Konto von JS zu zahlen. Alle Törnzahlungen an JS sind bei der R&V- Versicherung gegen Insolvenz versichert!

Bei Rücktritt von einem Törn fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

- Bis 8 Wochen vor Törnbeginn: 25% der Törngebühr.
- Bis 4 Wochen vor Törnbeginn: 75% der Törngebühr.
- Ab 4 Wochen bis Törnbeginn und bei Nichtantritt b.z.w. Abbruch des Törns: 100% der Törngebühr.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Bei Rücktritt von einem Kurs fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

- Bei Rücktritt bis Kursbeginn sowie bei Nichtantritt fallen Rücktrittsgebühren von 30€ an.
- Bei Abbruch eines Kurses beträgt die Rücktrittsgebühr 100% der Kursgebühr.

Dem Reisenden b.z.w. dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass JS in Folge eines Rücktritts oder Nichtantritts einen wesentlich niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.