FAQ Segeltörns

1-Kann man ohne Vorkenntnisse an einem Segeltörn teilnehmen ?

Auf unseren Ostsee- Segeltörns ist keine Segelerfahrung notwendig. Die Skipper sind auf dem jeweiligen Yachttyp ausgebildet und können die meisten Arbeiten an Bord allein erledigen. Die aktive Mitarbeit beim An- und Ablegen und Rudergehen ist aber gerne gesehen und macht ja gerade den Unterschied einer Segelreise zu einer Kreuzfahrt aus. Für Situationen, in denen die Hilfe der Mitsegler notwendig ist, z.B. bei Anlege- und Ablegemanövern, gibt es eine spezielle Einweisung an Bord. Auf bestimmten Hochseetörns ist Segelerfahrung notwendig. Wir teilen Ihnen die Anforderungen für diese Törns gerne auf Anfrage mit.

2- Mit welchen Kosten muss man als Mitsegler während einer Segelreise rechnen?

Die Kosten einer Segelreise setzen sich aus Törnpreis und Bordkasse zusammen. Der Törnpreis wird nach Buchung in Rechnung gestellt und enthält die Kosten für die Yacht inkl. Vollkasko und Haftpflichtversicherung, Sicherungsschein, Skipper, maritime Reiseleitung b.z.w. bei Ausbildungstörns die Vorbereitung auf die Prüfung. Über die Bordkasse werden die während des Törns anfallenden Betriebskosten (Motorstunden, Gas, Benzin), Hafengebühren, Bordverpflegung, Kaution und Endreinigung auf Unkostenbasis b.z.w. über Pauschalen abgerechnet. Hier gilt das Gleichheitsprinzip, d.h. alle Mitsegler werden zu gleichen Teilen an den Kosten beteiligt, Restbeträge werden am Törnende zurückgezahlt. Skipper sind bei uns von der Bordkasse befreit.

Da die Bordkasse abhängig vom Verbrauch der Crew sowie vom Fahrtgebiet ist, kann man hier keine allgemein gültige Aussage treffen. Erfahrungsgemäß fallen bei Ostseetörns pro Mitsegler und Woche ca. 80 - 150 Euro an, auf Mittelmeertörns kann die Bordkasse je nach Revier und Jahreszeit das Doppelte betragen.

3- Sind die Zahlungen für Segelreisen versichert ?

Veranstalter von Segelreisen die den gesamten Reisepreis oder Anzahlungen vor Ende der Reise einfordern, müssen nach § 651k BGB gegen Veranstalter- Insolvenz versichert sein. Wir haben eine entsprechende Versicherung bei der R & V abgeschlossen und senden Ihnen mit Ihren Reiseunterlagen einen entsprechenden Sicherungsschein zu. Ihre Zahlungen an uns sind somit abgesichert und Sie haben mit Vorlage des Sicherungsscheins einen direkten Anspruch an unseren Versicherer R & V.

Eine Übersicht der Reiseanbieter die diese gesetzlichen Regelungen umgesetzt haben finden Sie im Reiseveranstalterregister. Falls Sie einen Reiserücktritt- oder Reiseabruch absichern möchten empfehlen wir die Hamburger Yachtversicherung.

4- Kann man von einem Segeltörn zurücktreten ?

Der Rücktritt von einem Törn ist möglich. Informieren Sie sich für diesen Fall in unseren AGB.

5- Muss von den Mitseglern eine Kaution hinterlegt werden ?

Unsere Mitsegler haften nicht für Schäden die vom Skipper oder durch Dritte verursacht werden da unsere Schiffe umfassend für den gewerblichen Einsatz versichert sind. Eine Kaution speziell für das Schiff muss daher bei uns nicht hinterlegt werden. Kleinere Schäden wie z.B. verlorene Fender oder zerbrochenes Geschirr werden nach Absprache über die Bordkasse beglichen. In diesem Fall gilt die Crew als Haftungsgemeinschaft.

6- Wie sicher sind Reisen auf Segelyachten?

Die von uns eingesetzten Segelyachten unter deutscher Flagge sind für den gewerblichen Einsatz ausgerüstet und werden regelmäßig zertifiziert. Als gewerblicher Segelreise- Veranstalter sind wir außerdem an die Vorgaben der See- Sportbootverordnung hinsichtlich Bauausführung, Ausrüstung und Besetzung von gewerblich genutzten Yachten gebunden. Entsprechend dieser Verordnung nutzen wir nur Yachten die von der See BG Dienststelle Schiffssicherheit (See-BG) regelmäßig besichtigt werden. Das von der See-BG ausgestellte Schiffsicherheitszeugnis nebst Funksicherheitszeugnis belegt den hohen Sicherheits- und Ausrüstungsstand einer Yacht. Des weiteren sind unsere Skipper Inhaber aller, nach Schiffsbesatzungszeugnis vorgeschriebenen Führerscheine und Funkzeugnisse.

7- Welche Qualifikationen haben die Skipper ?

Unsere Skipper sind Inhaber der nach Schiffsbesatzungszeugnis vorgeschriebenen Sportboot- Patente SKS (Sportküstenschifferschein, gültig bis 12sm Küstenabstand), SSS (Sportseeschifferschein, gültig bis 30 sm Küstenabstand) oder SHSS (Sporthochseeschifferschein, gültig auf allen Küsten- und Hochseegewässern) sowie den Funkzeugnissen SRC (Short Range Certificate) oder LRC (Long Range Certificate). Alle Skipper sind speziell geschult und haben langjährige Erfahrung im Yachtsegeln und in der Segelausbildung, einige sind Inhaber einer VDS Profiskipper- Lizenz.

8- Wie viele Gäste segeln auf einem Segeltörn mit ?

Das ist abhängig von der Schiffsgröße und den Wünschen der Mitsegler. Die von uns eingesetzten Yachten haben in der Regel 8 Kojen in vier Kabinen + 2 Kojen im Salon und ist für 10 Personen (Kategorie A, Hochsee) zugelassen. Wir nehmen auf unseren Törns maximal 6 Gäste mit, so dass nur die Kabinen belegt sind und der Salon als zentraler Aufenthaltsraum frei bleibt. Auf Wunsch kann auch eine Einzelkabine gebucht werden. Bei Gruppen oder Studentencrews, denen es eher auf einen kostengünstigen Segelurlaub ankommt, nehmen wir maximal 9 Gäste an Bord.

9- Darf man oder muss man sich an der Bedienung der Yacht beteiligen ?

Natürlich darf jeder Gast an Bord aktiv mitarbeiten, das macht ja gerade den Reiz des Yachtsegelns aus. Unsere Skipper sind alle Ausbilder und geben Ihr Wissen und Ihre Erfahrung gerne weiter. Bei uns wird aber keiner zur Mitarbeit gezwungen. Bei komplizierten An- und Ablegemanöver ist der Skipper manchmal auf die Mithilfe aller Mitsegler angewiesen, z. B. bei der Fenderbedienung. Bei diesen "All Hands"- Manövern wird es aber vorher immer eine ausführliche Einweisung geben.

10- Welche Risiken gibt es an Bord einer Yacht ?

Im Grunde ist eine Segelreise nicht gefährlicher als andere sportliche Betätigungen oder Reisen. Unsere Skipper führen nach jedem Eincheck eine intensive Sicherheitseinweisung durch mit den Schwerpunkten Mann über Bord (MOB), Brandschutz und Verhalten / Arbeiten an Deck. Diese Einweisung ist weit ausführlicher als z.B. auf einer Kreuzfahrt. Wir können mit Stolz behaupten, dass es in über 20 Jahren Seesegeln auf unseren Törns keinerlei Unfälle und keinen einzigen MOB- Fall gab. Für den Fall der Fälle empfehlen wir unseren Mitseglern aber eine Unfallversicherung, da unsere Skipper- und Yachtversicherungen nicht für selbst verschuldete Unfälle aufkommen. Auch für Ihr Reisegepäck empfehlen wir eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Achtung - Versicherungen lehnen oft eine Kostenübernahme ab, wenn der Schaden auf einer Yacht ohne gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitszeugnis geschehen ist. Deshalb unbedingt vor der Buchung eines Segel- oder Ausbildungstörns beim Anbieter nach dem Sicherheitszeugnis der See- BG und der Qualifikation des Skippers fragen!

11- Wie verhält es sich mit der Seekrankheit ?

Hier kann man keine allgemein gültige Aussage treffen, da jeder Mensch anders auf Schiffsbewegungen reagiert. Erfahrungsgemäß ist Seekrankheit auf einer Segelyacht ein weitaus kleineres Problem als auf Kreuzfahrern oder Fähren. Grund ist der Gewichtskiel, der in Verbindung mit der Besegelung eine relativ stabile Lage des Schiffes gewährleistet. Viele Mitsegler die, obwohl durch "Butterdampferfahrten" vorgeschädigt, mit gemischten Gefühlen zu uns an Bord kamen, hatten keinerlei Probleme mit Seekrankheit. Wir empfehlen trotzdem sich vom Apotheker beraten zu lassen und entsprechende Medikamente mitzunehmen.

12- Was benötigt man an Gepäck und Ausrüstung ?

Je nach Törncharakter benötigt man sportliche Freizeitbekleidung oder spezielle Segelbekleidung. Wir haben dazu spezielle Checklisten erstellt, die wir Ihnen bei Buchung zusenden. Allgemein sollte man an Bord sportliche Bekleidung bevorzugen, der Smoking darf ausnahmsweise mal zu Hause bleiben. Wir haben aus hygienischen Gründen kein Bettzeug an Bord! Daher benötigen Sie einen Schlafsack oder Bettzeug, auf jeden Fall ein Bettlaken und evtl. ein Kopfkissen. Die aktuellen Regelungen der Fluggesellschaften machen es schwer, aber 2 kleinere Reisetaschen oder ein Seesack sind aus Platzgründen einer großen Tasche oder einem Hartschalenkoffer vorzuziehen, da sich sperriges Gepäck an Bord nicht verstauen lässt. Sicherheitsausrüstung ist an Bord vorhanden, so dass z.B. keine eigenen Rettungswesten oder Sicherheitsgurte mitgeführt werden müssen. Sollten Sie noch Ausrüstung oder Bekleidung benötigen werfen Sie doch einen Blick in unseren JS Maritimshop. Wir bieten hier unseren Mitseglern und Kursteilnehmern alle Produkte zu Sonderkonditionen an. Sprechen Sie uns bitte an wenn Sie Interesse haben, wir richten Ihnen gerne ein Kundenkonto ein.

13- Welche Dokumente muss man auf einer Segelreise mitführen ?

Da wir in der Regel keine Nicht- EU Länder ansteuern, genügt es Personalausweis, die KV- Karte, sowie evtl. vorhandene Boots- Führerscheine b.z.w. Prüfungsanmeldeunterlagen mitzunehmen. Gäste aus der Schweiz oder mit Nicht- EU Staatsbürgerschaft sollten sich vor Buchung über die entsprechenden Vorschriften informieren, hier ist evtl. ein Reisepass oder ein Visum notwendig. Kinder sollten unbedingt einen Kinderausweis dabei haben.

14- Wie wird die Verpflegung an Bord organisiert ?

Nach dem Eincheck kauft die Crew gemeinsam Getränke und Bordverpflegung ein. Frühstück und Mittag werden in der Regel an Bord zubereitet, zum Abendbrot liegt man meist in einem Hafen, hier besteht die Möglichkeit zwischen Bordküche und Restaurantbesuch zu wählen. Die Backschaft (Küchendienst) führt die Crew nach Absprache, gemeinsam oder nach Backschaftsplan durch.